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Beweisverwertungsverbot im deutschen und türkischen Zivilprozessrecht –
Eine Untersuchung anhand datenschutzrechtswidrig erlangter Beweismittel
Ekim 2026 / 1. Baskı / 508 Syf.
Fiyatı: 1000.00 TL
Temin süresi 2-3 gündür.
 
Sepete Ekle
   

Dr. Vafire Merve Yıldırım'ın bu eseri, Alman ve Türk medeni yargılama hukukunda "hukuka aykırı yollarla, özellikle de veri koruma hukukuna aykırı şekilde elde edilen delillerin" mahkemelerde kullanılabilirliğini (beweisverwertungsverbot) karşılaştırmalı olarak incelemektedir. Kitap, günümüzün dijitalleşen dünyasında kişisel verilerin korunmasının ve bu verilerin yargı süreçlerinde delil olarak kullanılmasının doğurduğu hukuki sorunlara odaklanmaktadır.

Yazar, çalışmasını hem Alman hem de Türk hukuk sistemlerinin güncel mevzuatı ve yargı kararları ışığında, özellikle veri koruma hukuku (DSGVO, BDSG, KVKK) bağlamında ele alarak, iki ülke arasında kapsamlı bir karşılaştırma sunmaktadır. Bu yönüyle eser, yalnızca teorik bir inceleme değil, aynı zamanda uygulamaya dönük çözüm önerileri ve pratik örnekler de içermektedir.

Konu Başlıkları
Einführung in den Untersuchungsgegenstand
Die Verwertbarkeitsproblematik datenschutzrechtswidrig erlangter Beweismittel und ihre Fallkonstellationen
Prämissen, Vorfragen und Grundlagen des Beweisverwertungsverbots im deutschen und türkischen Zivilprozessrecht
Die prozessuale Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel mit personenbezogenen Daten im deutschen Zivilprozessrecht
Die prozessuale Verwertbarkeit datenschutzrechtswidrig erlangter Beweismittel im türkischen Zivilprozessrecht
Die praktische Durchsetzung und die Rechtswirkungen des Beweisverwertungsverbots
Schlussbetrachtungen
Barkod: 9786050526837
Yayın Tarihi: Ekim 2026
Baskı Sayısı:  1
Ebat: 16x24
Sayfa Sayısı: 508
Yayınevi: Yetkin Yayınları
Kapak Türü: Karton Kapaklı
Dili: Almanca
Ekler: -

 

İÇİNDEKİLER
İçindekiler  
VORWORT  
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS  
TEIL 1: EINFÜHRUNG IN DEN UNTERSUCHUNGSGEGENSTAND §1. Problemaufriss  
§2. Themeneingrenzung  
§3. Gang der Untersuchung  
TEIL 2: VERWERTBARKEITSPROBLEMATIK VON DATENSCHUTZRECHTSWIDRIG ERLANGTEN BEWEISMITTELN UND DESSEN FALLKONSTELLATIONEN  
§4. Umgang mit rechtswidrig erlangten Beweismitteln  
A. Motiv der rechtswidrigen Stoffsammlung im Prozess  
B. Eventuelle Regelung durch die EMRK oder GRCh  
C. Erste Thematisierung im Strafprozessrecht  
D. Übertragung vom Strafprozessrecht auf das Zivilprozessrecht  
E. Aufbruch durch ein zunehmendes Persönlichkeitsrechtsbewusstsein  
F. Wachsende Bedeutung des Datenschutzes durch die Technologie  
§5. Schutz personenbezogener Daten in beiden Ländern  
A. Datenschutzrecht  
B. Entwicklung des deutschen Datenschutzrechts  
C. Entwicklung des türkischen Datenschutzrechts  
D. Datenschutzrechtswidrigkeit  
§6. Fallkonstellationen  
TEIL 3: PRÄMISSEN UND VORFRAGEN  
§7. Terminologie und Abgrenzung des Beweisverwertungsverbots von anderen Verboten  
A. Beweisverbot als Oberbegriff  
I. Unterteilung in Beweiserhebungs– und Beweisverwertungsverboten  
II. Beweiserhebungsverbot  
III. Beweisverwertungsverbot  
B. Sachvortragsverwertungsverbot  
§8. Trennung der Beweiserlangungs– und Beweisverwertungshandlungen  
§9. Beweisverwertungsverbot im Verhältniskontext von materiellem und Verfahrensrecht  
A. Relevanz  
B. Einheit der Rechtsordnung als eine potenzielle Grundlage für eine absolute Unverwertbarkeit  
C. Trennungsgrundsatz als potenzielle Grundlage für vollständige Verwertbarkeit  
§10. Das Beweisverwertungsverbot im Kontext des Prozesszwecks  
A. Relevanz  
B. Herrschende Prozesszweckbestimmung  
C. Wahrheitsfindung als dienendes Element der Prozesszweckverwirklichung  
D. Keine uneingeschränkte Verwertbarkeit im Interesse der Wahrheitsfindung  
E. Zwischenfazit  
TEIL 4: GRUNDLAGEN FÜR DAS BEWEISVERWERTUNGSVERBOT IM DEUTSCHEN UND TÜRKISCHEN ZIVILPROZESSRECHT  
§11. Grundlage des zivilprozessualen Beweisverwertungsverbots im deutschen Recht  
A. Ablehnung von Extrempositionen  
B. Hierarchische Differenzierung der bei der Beweiserlangung verletzten Normen  
C. Kein direkter Rückgriff auf das Verfassungsrecht  
I. Keine Drittwirkung der Grundrechte  
II. Anwendungsvorrang des einfachen Gesetzesrechts  
D. Möglichkeit der Existenz einer einfachgesetzlichen Grundlage  
I. Ableitung aus dem Zivilprozessrecht  
1. Aus der dZPO  
2. Aus dem GVG  
3. Aus dem dArbGG  
II. Ableitung aus materiellem Recht  
a) § 242 BGB  
b) § 162 Abs. 1 und 2 BGB  
c) § 823 Abs. 1 BGB  
d) § 1004 BGB  
2. Aus der DS–GVO und dem BDSG  
a) Art. 5 Abs. 1 DS–GVO  
b) Art. 6 Abs. 1 und 4 sowie Art. 9 Abs. 1 und 2 DS–GVO  
c) Art. 17 DS–GVO  
d) Art. 18 DS–GVO  
e) Art. 21 Abs.1 DS–GVO  
f) Art. 30 Abs. 1 DS–GVO  
g) § 26 Abs. 1 BDSG  
E. Schutzzwecklehre  
I. Darstellung des Ansatzes  
II. Anwendung im zivilprozessualen Bereich  
III. Kritik an der Lehre  
1. Vagheit der Bestimmung des Schutzzwecks einer Rechtsnorm  
2. Vermengung von Rechtsnormen und –folgen  
3. Herausforderung bei der Überwindung des Trennungsdogmas  
4. Verdrängung der Schutzzweckbetrachtung durch die Abwägungslehre  
F. Abwägungslehre  
I. Herrschender Lösungsansatz  
II. Theoretische Grundlagen für die Abwägung in der Literatur  
III. Kritik an der Lehre  
G. Zwischenfazit  
§12. Normierung des Beweisverwertungsverbots im türkischen Recht  
A. Verfassungsrechtliche Verankerung  
I. Regelung des Art. 38 Abs. 6 tVG  
II. Vorherige Sachlage  
III. Diskussion über Art. 38 Abs. 6 tVG als Grundlage im Zivilprozessrecht  
B. Behandlung der Thematik bis zur Kodifikation in der tZPO  
I. In der Literatur  
II. In der Rechtsprechung  
C. Vorgesehenes Beweisverwertungsverbot in § 189 Abs. 2 tZPO  
I. Regelung des § 189 Abs. 2 tZPO  
II. Zielsetzung dieser Neuregelung  
III. Tatbestandsvoraussetzungen  
1. Existenz eines Beweismittels  
2. Außerprozessuale Beweiserlangung  
3. Rechtswidrigkeit der Erlangung  
IV. Absolutes Beweisverwertungsverbot  
D. Literaturmeinungen zum absoluten Beweisverwertungsverbot  
E. Prozessuale Verwertungsmöglichkeiten trotz des § 189 Abs. 2 tZPO  
F. Zwischenfazit  
TEIL 5: PROZESSUALE VERWERTBARKEIT VON RECHTSWIDRIG ERLANGTEN BEWEISMITTELN MIT PERSONENBEZOGENEN DATEN IM DEUTSCHEN RECHT  
§13. Rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Beweiserlangung und ihre prozessuale Verwertbarkeit – Zwei Ebenen im Spannungsverhältnis  
A. Beziehung zwischen diesen Rechtswidrigkeitsebenen  
I. Ausschließen des Automatismus  
II. Keine vollständige Isolation  
III. Keine Perpetuierungswirkung  
1. Ansichtsdarstellung  
2. Ablehnung der Perpetuierungsbeziehung  
B. Maßgebende Rechtswidrigkeitsebene  
C. Rolle der Datenschutzrechtskonformität der Erlangung  
D. Zwischenergebnis  
§14. Gerichtliche Verwertung als Ausgangspunkt des Beweisverwertungsverbots  
A. Gerichtliche Verwertung von Beweismitteln mit personenbezogenen Daten  
I. Notwendigkeit eigenständiger datenschutzrechtlicher Untersuchung  
II. Datenverarbeitung seitens des Gerichts als öffentliche Stelle  
B. Gerichtlicher Grundrechtseingriff  
C. Abwägungsprozess  
I. Feststellung der betroffenen Grundrechte  
a) Recht des Beweisführers auf rechtliches Gehör und auf Beweis  
b) Recht des Beweisführers auf prozessuale Waffengleichheit  
2. Betroffene Grundrechte durch die Verwertung datenschutzwidrig erlangter Beweismittel  
a) Recht des Beweisgegners auf informationelle Selbstbestimmung  
b) Recht des Beweisgegners auf prozessuale Waffengleichheit  
3. Interesse der Allgemeinheit an der Wahrheitsfindung  
II. Auflösung der Grundrechtskollision anhand einer Abwägung  
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Abwägungsrichtlinie  
2. Eingriffintensität als Ausgleichskriterium  
a) Informationelles Selbstbestimmungsrecht des Beweisgegners  
b) Recht auf Beweis des Beweisführers  
c) Recht auf prozessuale Waffengleichheit der beiden Seiten  
III. Abwägungsergebnisse unter Berücksichtigung gerichtlicher Entscheidungen  
D. Zwischenergebnis  
TEIL 6: PROZESSUALE VERWERTBARKEIT DATENSCHUTZRECHTSWIDRIG ERLANGTER BEWEISMITTEL IM TÜRKISCHEN ZIVILPROZESSRECHT  
§15. Automatische Unverwertbarkeit personenbezogener Daten  
A. Verhältnis zwischen den Rechtswidrigkeitebenen  
I. Fehlende Abgrenzung  
II. Perpetuierung des Grundrechtseingriffs im Prozess  
Theoretische Einordnung  
2. Unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte  
3. Perpetuierung des Grundrechtseingriffs bei der Erlangung durch gerichtliche Verwertung  
III. Automatisierte Verknüpfung der Ebenen  
Geschaffener Automatismus durch § 189 Abs. 2 tZPO  
2. Daraus folgende nachteilige Konsequenzen  
B. Festgelegter Ausgangspunkt durch § 189 Abs. 2 tZPO  
C. Hypothetische Rechtslage ohne § 189 Abs. 2 tZPO  
D. Zwischenfazit  
§16. Beseitigung von § 189 Abs. 2 durch Rechtfertigungsgründe  
A. Fehlender Verweis auf das tDSG bei der Beurteilung der Beweiserlangung  
B. Rechtfertigung der Beweiserlangung  
I. Rechtfertigungsgründe  
Einwilligung  
2. Notstand  
3. Selbsthilfe  
4. Notwehr (berechtigte Verteidigung)  
II. Vom tKGH entwickeltes Kriterium zur Rechtfertigung der Erlangung  
Kriterium der plötzlich auftretenden Situation  
2. Richtige Zuordnung des Kriteriums  
3. Kritik an dessen Anwendung  
C. Exemplarische Fälle aus der Rechtsprechung  
D. Zwischenergebnis  
TEIL 7: PRAKTISCHE DURCHSETZUNG UND WIRKUNG DES BEWEISVERWERTUNGSVERBOTS  
§17. Geltendmachung des Beweisverwertungsverbots  
A. Amtsprüfungen im Zivilprozess  
I. Beseitigung der Verwechslung von Amtsprüfungen mit dem Untersuchungsgrundsatz  
II. Amtsprüfung wegen öffentlichen Interesses  
III. Öffentliches Interesse am Beweisverwertungsverbot  
B. Notwendiger Parteiantrag im deutschen Recht  
C. Prüfung von Amts wegen im türkischen Recht  
D. Zwischenfazit  
§18. Fernwirkung des Beweisverwertungsverbots  
A. Informationelle Verwendung verbotener Beweismittel  
B. Primär– und Sekundärbeweismittel  
I. Erforderlicher Kausalzusammenhang  
II. Arten von sekundären Beweismitteln  
Sekundärbeweismittel mit eigenem Inhalt  
2. Inhaltsgleiche Sekundärbeweismittel  
C. Praxis in beiden Ländern  
Deutscher Umgang mit Sekundärbeweismitteln  
a) Sekundärbeweismittel mit eigenem Inhalt  
b) Inhaltsgleiche Sekundärbeweismittel  
Türkischer Umgang mit der Fernwirkungsproblematik  
D. Zwischenfazit  
TEIL 8: SCHLUSSBETRACHTUNGEN  
§19. Zusammenfassender Überblick über die Untersuchung und Ausblick  
A. Zusammenfassung  
I. Zur Darstellung der Problematik  
II. Zur Thematisierung der Problematik im deutschen Recht  
III. Zur Thematisierung der Problematik im türkischen Recht  
B. Gesamtergebnis der Untersuchung  
C. Ausblick  
LITERATURVERZEICHNIS  
 


Ramazan Arslan ...
Ekim 2026
1550.00 TL
İndirimli: 1441.50 TL (%7)
Sepete Ekle
Ahmet Cemal Ruhi ...
Ekim 2026
2900.00 TL
Sepete Ekle
Ramazan Arslan ...
Ekim 2026
1850.00 TL
İndirimli: 1720.50 TL (%7)
Sepete Ekle
L. Şanal Görgün ...
Ekim 2026
1350.00 TL
İndirimli: 1255.50 TL (%7)
Sepete Ekle





 

İÇİNDEKİLER
İçindekiler  
VORWORT  
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS  
TEIL 1: EINFÜHRUNG IN DEN UNTERSUCHUNGSGEGENSTAND §1. Problemaufriss  
§2. Themeneingrenzung  
§3. Gang der Untersuchung  
TEIL 2: VERWERTBARKEITSPROBLEMATIK VON DATENSCHUTZRECHTSWIDRIG ERLANGTEN BEWEISMITTELN UND DESSEN FALLKONSTELLATIONEN  
§4. Umgang mit rechtswidrig erlangten Beweismitteln  
A. Motiv der rechtswidrigen Stoffsammlung im Prozess  
B. Eventuelle Regelung durch die EMRK oder GRCh  
C. Erste Thematisierung im Strafprozessrecht  
D. Übertragung vom Strafprozessrecht auf das Zivilprozessrecht  
E. Aufbruch durch ein zunehmendes Persönlichkeitsrechtsbewusstsein  
F. Wachsende Bedeutung des Datenschutzes durch die Technologie  
§5. Schutz personenbezogener Daten in beiden Ländern  
A. Datenschutzrecht  
B. Entwicklung des deutschen Datenschutzrechts  
C. Entwicklung des türkischen Datenschutzrechts  
D. Datenschutzrechtswidrigkeit  
§6. Fallkonstellationen  
TEIL 3: PRÄMISSEN UND VORFRAGEN  
§7. Terminologie und Abgrenzung des Beweisverwertungsverbots von anderen Verboten  
A. Beweisverbot als Oberbegriff  
I. Unterteilung in Beweiserhebungs– und Beweisverwertungsverboten  
II. Beweiserhebungsverbot  
III. Beweisverwertungsverbot  
B. Sachvortragsverwertungsverbot  
§8. Trennung der Beweiserlangungs– und Beweisverwertungshandlungen  
§9. Beweisverwertungsverbot im Verhältniskontext von materiellem und Verfahrensrecht  
A. Relevanz  
B. Einheit der Rechtsordnung als eine potenzielle Grundlage für eine absolute Unverwertbarkeit  
C. Trennungsgrundsatz als potenzielle Grundlage für vollständige Verwertbarkeit  
§10. Das Beweisverwertungsverbot im Kontext des Prozesszwecks  
A. Relevanz  
B. Herrschende Prozesszweckbestimmung  
C. Wahrheitsfindung als dienendes Element der Prozesszweckverwirklichung  
D. Keine uneingeschränkte Verwertbarkeit im Interesse der Wahrheitsfindung  
E. Zwischenfazit  
TEIL 4: GRUNDLAGEN FÜR DAS BEWEISVERWERTUNGSVERBOT IM DEUTSCHEN UND TÜRKISCHEN ZIVILPROZESSRECHT  
§11. Grundlage des zivilprozessualen Beweisverwertungsverbots im deutschen Recht  
A. Ablehnung von Extrempositionen  
B. Hierarchische Differenzierung der bei der Beweiserlangung verletzten Normen  
C. Kein direkter Rückgriff auf das Verfassungsrecht  
I. Keine Drittwirkung der Grundrechte  
II. Anwendungsvorrang des einfachen Gesetzesrechts  
D. Möglichkeit der Existenz einer einfachgesetzlichen Grundlage  
I. Ableitung aus dem Zivilprozessrecht  
1. Aus der dZPO  
2. Aus dem GVG  
3. Aus dem dArbGG  
II. Ableitung aus materiellem Recht  
a) § 242 BGB  
b) § 162 Abs. 1 und 2 BGB  
c) § 823 Abs. 1 BGB  
d) § 1004 BGB  
2. Aus der DS–GVO und dem BDSG  
a) Art. 5 Abs. 1 DS–GVO  
b) Art. 6 Abs. 1 und 4 sowie Art. 9 Abs. 1 und 2 DS–GVO  
c) Art. 17 DS–GVO  
d) Art. 18 DS–GVO  
e) Art. 21 Abs.1 DS–GVO  
f) Art. 30 Abs. 1 DS–GVO  
g) § 26 Abs. 1 BDSG  
E. Schutzzwecklehre  
I. Darstellung des Ansatzes  
II. Anwendung im zivilprozessualen Bereich  
III. Kritik an der Lehre  
1. Vagheit der Bestimmung des Schutzzwecks einer Rechtsnorm  
2. Vermengung von Rechtsnormen und –folgen  
3. Herausforderung bei der Überwindung des Trennungsdogmas  
4. Verdrängung der Schutzzweckbetrachtung durch die Abwägungslehre  
F. Abwägungslehre  
I. Herrschender Lösungsansatz  
II. Theoretische Grundlagen für die Abwägung in der Literatur  
III. Kritik an der Lehre  
G. Zwischenfazit  
§12. Normierung des Beweisverwertungsverbots im türkischen Recht  
A. Verfassungsrechtliche Verankerung  
I. Regelung des Art. 38 Abs. 6 tVG  
II. Vorherige Sachlage  
III. Diskussion über Art. 38 Abs. 6 tVG als Grundlage im Zivilprozessrecht  
B. Behandlung der Thematik bis zur Kodifikation in der tZPO  
I. In der Literatur  
II. In der Rechtsprechung  
C. Vorgesehenes Beweisverwertungsverbot in § 189 Abs. 2 tZPO  
I. Regelung des § 189 Abs. 2 tZPO  
II. Zielsetzung dieser Neuregelung  
III. Tatbestandsvoraussetzungen  
1. Existenz eines Beweismittels  
2. Außerprozessuale Beweiserlangung  
3. Rechtswidrigkeit der Erlangung  
IV. Absolutes Beweisverwertungsverbot  
D. Literaturmeinungen zum absoluten Beweisverwertungsverbot  
E. Prozessuale Verwertungsmöglichkeiten trotz des § 189 Abs. 2 tZPO  
F. Zwischenfazit  
TEIL 5: PROZESSUALE VERWERTBARKEIT VON RECHTSWIDRIG ERLANGTEN BEWEISMITTELN MIT PERSONENBEZOGENEN DATEN IM DEUTSCHEN RECHT  
§13. Rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Beweiserlangung und ihre prozessuale Verwertbarkeit – Zwei Ebenen im Spannungsverhältnis  
A. Beziehung zwischen diesen Rechtswidrigkeitsebenen  
I. Ausschließen des Automatismus  
II. Keine vollständige Isolation  
III. Keine Perpetuierungswirkung  
1. Ansichtsdarstellung  
2. Ablehnung der Perpetuierungsbeziehung  
B. Maßgebende Rechtswidrigkeitsebene  
C. Rolle der Datenschutzrechtskonformität der Erlangung  
D. Zwischenergebnis  
§14. Gerichtliche Verwertung als Ausgangspunkt des Beweisverwertungsverbots  
A. Gerichtliche Verwertung von Beweismitteln mit personenbezogenen Daten  
I. Notwendigkeit eigenständiger datenschutzrechtlicher Untersuchung  
II. Datenverarbeitung seitens des Gerichts als öffentliche Stelle  
B. Gerichtlicher Grundrechtseingriff  
C. Abwägungsprozess  
I. Feststellung der betroffenen Grundrechte  
a) Recht des Beweisführers auf rechtliches Gehör und auf Beweis  
b) Recht des Beweisführers auf prozessuale Waffengleichheit  
2. Betroffene Grundrechte durch die Verwertung datenschutzwidrig erlangter Beweismittel  
a) Recht des Beweisgegners auf informationelle Selbstbestimmung  
b) Recht des Beweisgegners auf prozessuale Waffengleichheit  
3. Interesse der Allgemeinheit an der Wahrheitsfindung  
II. Auflösung der Grundrechtskollision anhand einer Abwägung  
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Abwägungsrichtlinie  
2. Eingriffintensität als Ausgleichskriterium  
a) Informationelles Selbstbestimmungsrecht des Beweisgegners  
b) Recht auf Beweis des Beweisführers  
c) Recht auf prozessuale Waffengleichheit der beiden Seiten  
III. Abwägungsergebnisse unter Berücksichtigung gerichtlicher Entscheidungen  
D. Zwischenergebnis  
TEIL 6: PROZESSUALE VERWERTBARKEIT DATENSCHUTZRECHTSWIDRIG ERLANGTER BEWEISMITTEL IM TÜRKISCHEN ZIVILPROZESSRECHT  
§15. Automatische Unverwertbarkeit personenbezogener Daten  
A. Verhältnis zwischen den Rechtswidrigkeitebenen  
I. Fehlende Abgrenzung  
II. Perpetuierung des Grundrechtseingriffs im Prozess  
Theoretische Einordnung  
2. Unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte  
3. Perpetuierung des Grundrechtseingriffs bei der Erlangung durch gerichtliche Verwertung  
III. Automatisierte Verknüpfung der Ebenen  
Geschaffener Automatismus durch § 189 Abs. 2 tZPO  
2. Daraus folgende nachteilige Konsequenzen  
B. Festgelegter Ausgangspunkt durch § 189 Abs. 2 tZPO  
C. Hypothetische Rechtslage ohne § 189 Abs. 2 tZPO  
D. Zwischenfazit  
§16. Beseitigung von § 189 Abs. 2 durch Rechtfertigungsgründe  
A. Fehlender Verweis auf das tDSG bei der Beurteilung der Beweiserlangung  
B. Rechtfertigung der Beweiserlangung  
I. Rechtfertigungsgründe  
Einwilligung  
2. Notstand  
3. Selbsthilfe  
4. Notwehr (berechtigte Verteidigung)  
II. Vom tKGH entwickeltes Kriterium zur Rechtfertigung der Erlangung  
Kriterium der plötzlich auftretenden Situation  
2. Richtige Zuordnung des Kriteriums  
3. Kritik an dessen Anwendung  
C. Exemplarische Fälle aus der Rechtsprechung  
D. Zwischenergebnis  
TEIL 7: PRAKTISCHE DURCHSETZUNG UND WIRKUNG DES BEWEISVERWERTUNGSVERBOTS  
§17. Geltendmachung des Beweisverwertungsverbots  
A. Amtsprüfungen im Zivilprozess  
I. Beseitigung der Verwechslung von Amtsprüfungen mit dem Untersuchungsgrundsatz  
II. Amtsprüfung wegen öffentlichen Interesses  
III. Öffentliches Interesse am Beweisverwertungsverbot  
B. Notwendiger Parteiantrag im deutschen Recht  
C. Prüfung von Amts wegen im türkischen Recht  
D. Zwischenfazit  
§18. Fernwirkung des Beweisverwertungsverbots  
A. Informationelle Verwendung verbotener Beweismittel  
B. Primär– und Sekundärbeweismittel  
I. Erforderlicher Kausalzusammenhang  
II. Arten von sekundären Beweismitteln  
Sekundärbeweismittel mit eigenem Inhalt  
2. Inhaltsgleiche Sekundärbeweismittel  
C. Praxis in beiden Ländern  
Deutscher Umgang mit Sekundärbeweismitteln  
a) Sekundärbeweismittel mit eigenem Inhalt  
b) Inhaltsgleiche Sekundärbeweismittel  
Türkischer Umgang mit der Fernwirkungsproblematik  
D. Zwischenfazit  
TEIL 8: SCHLUSSBETRACHTUNGEN  
§19. Zusammenfassender Überblick über die Untersuchung und Ausblick  
A. Zusammenfassung  
I. Zur Darstellung der Problematik  
II. Zur Thematisierung der Problematik im deutschen Recht  
III. Zur Thematisierung der Problematik im türkischen Recht  
B. Gesamtergebnis der Untersuchung  
C. Ausblick  
LITERATURVERZEICHNIS  
 


 
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